Aktuelles
Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung
Bekanntmachung zum Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung nach § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPIG)
Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit Beschluß VV 01/2026 den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung für die Region Oberes Elbtal/Osterzgebirge zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frei gegeben.
Gemäß § 8 Abs. 1 ROG ist bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungs-plans auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Die Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Absatz 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete nach § 36 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Energieversorgung / Windenergienutzung mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen wird
vom 7. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026
im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter https://buercierbeteiliqunq.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiliqunq veröffentlicht.
Gleichzeitig liegen die Unterlagen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, den Landkreisen im Plangebiet, bei der Landeshauptstadt Dresden und in der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes zur kostenlosen Einsicht für jedermann öffentlich aus (s. auch Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 17/2026, Amtlicher Anzeiger vom 23.04.2026). Der Bekanntmachungstext ist zu Ihrer Information beigefügt.
Sie haben die Möglichkeit, zum Planentwurf, seiner Begründung und zugehörigem Umweltbericht
bis zum 6. Juli 2026
Stellung zu nehmen.
Bekanntmachung der Bauverwaltung Schönfeld
Bericht zur Schallschutzmaßnahme in der Mehrzweckhalle/Begegnungsstätte für Senioren und Freizeittreff in Schönfeld
Die Baumaßnahme umfasste die Schallschutzmaßnahme sowie eine neue Beleuchtung in der Mehrzweckhalle/
Begegnungsstätte für Senioren und Freizeittreff in Schönfeld
Das Vorhaben wurde mit der Fa. Malermeister Menzel e.K. (Schallschutz) und Elektroinstallation Bernd Zenkner
(Beleuchtung) umgesetzt.
Entgeltordnung Gemeinde Schönfeld
Entgeltordnung Gemeinde Schönfeld
Festsetzung der Grundsteuer 2026
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) für das Gebiet der Gemeinde Schönfeld mit allen Ortsteilen
Bekanntmachung zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts für den grundzentralen Gemeindeverbund Lampertswalde–Schönfeld–Thiendorf
Bekanntmachung zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungskonzepts für den grundzentralen Gemeindeverbund Lampertswalde–Schönfeld–Thiendorf
Im Regionalplan 2020 sind die Gemeinden Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf als grundzentraler Gemeindeverbund anerkannt. Um die interkommunale Zusammenarbeit weiter zu stärken, haben die drei Gemeinden beschlossen, das Regionale Entwicklungskonzept (REK) aus dem Jahr 2008 fortzuschreiben.
Am 30. September 2025 fiel der Startschuss: Die Steuerungsgruppe traf sich erstmals mit den drei Bürgermeistern, den Amtsleitungen der Gemeindeverwaltungen und dem beauftragten Team der KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH. Bis Ende 2026 soll das REK beschlossen sein – als Grundlage für die eigenständige Zukunftsgestaltung der drei Gemeinden und ihre abgestimmte Ausrichtung im Gemeindeverbund. Die Maßnahme wird durch den Freistaat Sachsen auf Grundlage der Förderrichtlinie „FR-Regio“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung gefördert.
Bei der Konzepterarbeitung gilt es, die sich wandelnden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und darauf mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Dazu zählen Herausforderungen wie der demografische Wandel, die Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die Sicherung von sozialer Teilhabe und Daseinsvorsorge. Bestehende Konzepte und Planungen werden geprüft, zentrale Handlungsfelder wie Siedlungsentwicklung, Mobilität, Wirtschaft und Tourismus analysiert und neue Entwicklungsbedarfe identifiziert. Die Ergebnisse fließen in eine Leitvision und in konkrete, umsetzbare Maßnahmen ein. Das fortgeschriebene REK dient der strategischen Steuerung der künftigen Entwicklung der drei Gemeinden und bildet zugleich die Grundlage für die Förderung der im Konzept zu beschließenden Projekte.
Ihre Meinung und Ihre Ideen sind eine wichtige Grundlage für die Zukunftsentwicklung Gemeinden. Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um den beiliegenden Fragebogen auszufüllen. Die Teilnahme ist freiwillig. Dennoch ist es wichtig, dass sich möglichst viele an der Befragung beteiligen. Nur dann erhalten die erhobenen Daten auch die notwendige Aussagekraft.
Man kann teilnehmen online unter folgenden Link: https://de.surveymonkey.com/r/REK-GZV-LST-Buergerschaft oder per QR-Code.
Wir hoffen auf Ihre freundliche Unterstützung, Vielen Dank
R. Venus, Bürgermeister der Gemeinde Lampertswalde
F. Lindenau, Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld
Breitbandausbau in den Ortschaften Böhla b.O., Kraußnitz und Linz
Breitbandausbau in den Orten Böhla b.O., Linz und Kraußnitz
Diese Baumaßnahme ist keine Baumaßnahme durch die Gemeindeverwaltung / Bauverwaltung Schönfeld sondern über den Landkreis Meißen / Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH.
Weiterlesen … Breitbandausbau in den Ortschaften Böhla b.O., Kraußnitz und Linz
Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB zum Vorentwurf und der Begründung einschließlich des Landschaftsplanes zur 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld
Der Vorentwurf der 1. Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Lampertswalde und Schönfeld in der Fassung vom 10.09.2025 wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, dem Umweltbericht einschließlich des Landschaftsplanes im Internet veröffentlicht vom
06. Oktober bis einschließlich 10. November 2025
auf den Internetseiten der Gemeinde Lampertswalde unter www.gemeinde-lampertswalde.de, der Gemeinde Schönfeld www.gemeinde-schoenfeld.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.